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Reiseversicherung
Wenn die schönsten Wochen des Jahres anstehen, sollten sie nicht durch unangenehme Überraschungen getrübt werden. Die Reiseversicherung zahlt z.B. im Falle von Krankheit oder Gepäckverlust. Der Klassiker ist die Reiserücktrittsversicherung. Sie springt bei Verhinderung ein und übernimmt die Stornokosten.